Um diese Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, setzten wir Cookies und ähnliche Technologien ein. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu. Weitere Informationen zu Cookies und ähnlichen Technologien erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unten links auf dieser Seite.
News (BVG)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge (BVG) im kommenden Jahr 2026 weiterhin auf 1.25%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Mit welchem Zinssatz die Altersguthaben ausserhalb des Obligatoriums verzinst werden (überobligatorische berufliche Vorsorge) wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der jeweiligen BVG-Vorsorgeeinrichtung, festgelegt.
Lohn-Obergrenze in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
Der Bundesrat hat beschlossen, auch im Jahr 2026 den maximal versicherbaren UVG-Jahreslohn auf CHF 148'200.- zu belassen.
Wissenswert (BSV)
Bundesamt für Sozialversicherungen
"Reform AHV 21"
Aus Renten- wird Referenzalter (Art. 21 AHVG)
Neu wird nicht mehr von "Rentenalter" gesprochen. Der Begriff wird durch "Referenzalter" ersetzt.
Am 25.09.2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Sie trat am 01.01.2024 in Kraft. Das Referenzalter 65 wird seit dem 01.01.2025 stufenweise eingeführt. Dies nicht nur bei der AHV, sondern auch in der beruflichen Vorsorge BVG. Es kommt unter anderem zu einer schrittweisen Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre. Ab dem Jahr 2028 gilt für beide das Referenzalter 65.