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News (BVG)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge (BVG) auch im kommenden Jahr 2022 unverändert bei 1.00%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 03.11.2021 beschlossen. Mit dem Mindestzinsstz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Lohn-Obergrenze in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)
Der Bundesrat hat beschlossen, auch im Jahr 2022 den maximal versicherbaren UVG-Jahreslohn auf CHF 148'200.- zu belassen.
Wissenswert (BSV)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
"Der Vaterschaftsurlaub tritt am 01. Januar 2021 in Kraft."
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volkabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60.3% angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 01. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.